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Es hat gebrannt - was nun?

Nach Wohnungsbrand nicht sofort und selbst mit Aufräumungs- und Entsorgungsmaßnahmen beginnen

In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt. Ihre Feuerwehr hat den Brand gelöscht und dazu beigetragen, weiteren Schaden zu begrenzen und Schlimmeres zu verhüten. Viele Fragen werden sich nun für Sie stellen.
• Wie habe ich mich zu verhalten?
• Wer kann gegebenenfalls weiterhelfen?
• Welche Versicherung ist zu informieren?
Russschaden

Der Brand ist gelöscht -- was nun?

Mit dem vollständigen Ablöschen des Brandes ist die Tätigkeit der Feuerwehr beendet. Ausgenommen davon sind nur Fälle, bei denen auf Grund einer weiteren Gefährdung eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss. Diese Entscheidung wird von der Feuerwehr getroffen. Nach Freigabe der Brandstelle durch Feuerwehr und Polizei können Sie tätig werden. Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr.

Allgemeine Hinweise:

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikeln gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln; Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).
Brandschaden

Unsere konkreten Tips:

  • Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine
  • Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf
  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei! Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer
  • Informieren Sie Ihre Versicherung
  • Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind! Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab
  • Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen
  • Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß! Um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen geschlossen halten.
  • Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist das Entfernen sichtbarer Russspuren.
  • Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden. Im Zweifelsfall gilt: Die Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen – nicht kompostieren
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt

Abfallentsorgung

Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Entsorgung geben Ihnen die Abfallberater des Landkreises und der Gemeinde gerne weitere Auskünfte.

Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Amt für kommunale Abfallwirtschaft
Dr.-Hiller-Straße 36
85221 Dachau
Tel: 08131/74-0