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Was Sie über Feuerlöscher wissen sollten

Allgemeines

Obwohl Feuerlöscher nach den heute gültigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für Privathaushalte grundsätzlich nicht vorgeschrieben sind, sollte in jedem Haushalt ein funktionsfähiger Feuerlöscher vorhanden sein. Mit einem Feuerlöscher lassen sich kinderleicht Entstehungsbrände wirksam bekämpfen. Denn jedes Großfeuer hat meistens klein angefangen.
Jeder Feuerlöscher ist, ohne besondere Kenntnisse, äußerst einfach zu bedienen. Es genügt völlig die aufgedruckte Gebrauchsanweisung zu befolgen. Um eine schnelle Hilfe leisten zu können, sollten Sie sich mit der Bedienung der bei Ihnen verfügbaren Feuerlöscher vertraut machen. Lesen Sie dazu die auf dem Feuerlöscher angebrachte Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und machen Sie sich mit den vorhandenen Bedienungselementen vertraut.
Mit Erscheinen der DIN EN 2 (Brandklassen) im Januar 2005 ist neben den bisher bekannten Brandklassen A, B, C und D jetzt auch die Brandklasse F aufgenommen worden. Die Brandklasse F beinhaltet Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.
Logo: Feuerl?scher
Dieses Schild weist auf den Aufstellungsort eines Feuerlöschers hin
Logo: n?chster L?scher
Dieses Schild weist den Weg zum nächsten Feuerlöscher

Welchen Löscher soll man einsetzen?

Auf jedem Feuerlöscher befinden sich Piktogramme, welche die Eignung für die jeweiligen Brandklassen aufzeigt. Die Verwendung des falschen Löschmittels kann die Brandausbreitung vergrößern.

Löschen Sie beispielsweise einen Fettbrand niemals mit Wasser!

Nach neueren Erkenntnissen sind auch Löschdecken zum Löschen von Fettbränden - dafür wurden sie in der Vergangenheit in Küchen häufig vorgehalten - nicht geeignet. Als simpelste Lösung - bei Friteusen meistens nicht möglich - bietet sich ein trockener Topfdeckel an. Nach Abstellen der Energiezufuhr zur Kochstelle lässt sich ein Fettbrand damit effektiv ersticken. Vorsicht vor Kondenswasser an benutzten Kochdeckeln, das abtropfende Wasser kann bereits zu einer Fettexplosion mit schweren Verletzungen und Schäden führen! Auf Grund der ganzen vorher genannten Gründe, gibt es seit einiger Zeit auch spezielle Fettbrandlöscher, die über eine besondere Düse und unter Umständen auch über ein spezielles Löschmittel verfügen; die Eignung für Fettbrände ist auf dem Löscher angegeben.
Feuerlöscher enthalten oft Löschmittel, die für mehrere Brandklassen gleichzeitig geeignet sind. Für Privathaushalte empfiehlt sich der Einsatz von ABC-Pulverlöschern.

Dabei wird unter folgenden fünf Klassen unterschieden:

Klasse ABrandklasse A:
Brände fester, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise mit Glutbildung verbrennen: z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien
Klasse BBrandklasse B:
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen: z.B. Benzin, Fette, Lacke, Alkohol, Paraffin, Wachse, Kunststoffe
Klasse CBrandklasse C:
Brände von Gasen: z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas, Acetylen, Stadtgas
Klasse DBrandklasse D:
Brände von Metallen: z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium
Klasse FBrandklasse F:
Fettbrände: z.B. Friteuse, Herd, Grill

Piktogramm der Brandklassen und deren Verwendung


Brandklassen A B C D F
Pulverlöscher
mit Glutbrandpulver
PG ja ja ja nein nein
Pulverlöscher
mit Metallbrandpulver
PM nein nein nein ja nein
Pulverlöscher P nein ja ja nein nein
Kohlendioxid-Löscher (CO2) K nein ja nein nein nein
Wasserlöscher W ja nein nein nein nein
Schaumlöscher S ja ja nein nein nein
Fettbrandlöscher F ja nein nein nein ja

Fachmännische Prüfung des Feuerlöschers

Nach der Norm soll alle zwei Jahre eine fachmännische Prüfung des Feuerlöschers durchgeführt werden. Nur so läßt sich die nötige Funktionssicherheit gewährleisten. Diese Regelung gilt für Aufladelöscher, bei denen sich das Treibgas in einem Behälter befindet und erst bei Auslösung in den Löschmitteltank strömt. Vorteil dieses Löschers ist, dass er nach Gebrauch wieder verwendet werden kann.
Vorsicht bei sogenannten Dauerdrucklöschern, bei denen sich das Löschmittel und Treibgas im gleichen Behälter befinden. Diese Behälter müssen, nach der Druckbehälterverordnung, zusätzlich zu den oben genannten Prüfterminen, alle zehn Jahre durch Sachverständige (TÜV) geprüft werden.

Einsatztaktik beim Gebrauch von Feuerlöschern

In WindrichtungDas Feuer immer mit dem Wind angreifen.Unbedingt stoßweise löschen.
Von vorne und untenFlächenbrände von vorne und von unten ablöschen, nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut und nicht die Flammen löschen.
Tropfende Flie?br?ndeBei Tropf- und Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) löschen.
mehrere L?scher gleichzeitigBei größeren Entstehungsbränden möglichst mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen.
Achtung, R?ckz?ndungAuf Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten.
Wartung durch Fachmann Nach der Benutzung des Feuerlöschers, diesen durch eine Fachfirma wieder befüllen lassen.

Richtiges Verhalten im Brandfall

  • Führt Ihr erster Löschversuch zu keinem Erfolg, sofort den Raum verlassen.
  • Schließen Sie möglichst die Türen, aber nehmen Sie den Schlüssel mit.
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
  • Denken Sie immer an Ihre Eigensicherung!
  • Brandrauch und -gase werden immer wieder unterschätzt!
  • Sicher ist sicher: Rufen Sie im Brandfall immer die Feuerwehr!

Sie rufen an - wir kommen sofort - denn wir machen noch Hausbesuche!

Alte Feuerlöscher richtig entsorgen

Immer wieder melden sich Bürgerinnen und Bürger bei der Dachauer Feuerwehr und fragen an, ob sie ihre alten Feuerlöscher abgeben können. Die Fragen müssen leider verneint werden; alte, nicht mehr brauchbare Feuerlöscher können nicht angenommen werden. Besonders dreist ist so mancher Zeitgenosse, der seinen Löscher einfach nachts vor dem Gerätehaus abstellt. Dies stellt allerdings eine unerlaubte Abfallablagerung dar und kann zur Anzeige gebracht werden.

Nach Aussage der Abfallberatung des Landkreises dürfen weder volle noch leere Feuerlöscher auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Das Giftmobil nimmt Feuerlöscher aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen an. Allerdings muss die Abgabe beim Giftmobil vorab telefonisch bei der Kommunalen Abfallwirtschaft angemeldet werden.

Der richtige Weg zur Entsorgung der alten Geräte führt über die Fachfirmen, die neue Feuerlöscher vertreiben. Dort können alte Geräte gegen Gebühr abgegeben werden. Die Kosten belaufen sich, je nach Größe des Löschers, bis etwa 20,- € pro Löscher. Ansprechpartner finden Sie im Telefonbuch, Branchenbüchern und bei der Kommunalen Abfallwirtschaft unter Tel. 08131/74-14 69.

Leere, drucklose Feuerlöscher können beispielsweise bei der Firma Fritz Hartmann, Himmelreichstraße 23, Bergkirchen kostenlos abgegeben werden.